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   LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15   

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https://dejure.org/2016,49798
LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15 (https://dejure.org/2016,49798)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15 (https://dejure.org/2016,49798)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. September 2016 - 5 TaBV 780/15 (https://dejure.org/2016,49798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Stadt- und Überlandwerke GmbH Lübben - Auflösung des Betriebsrats

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15
    Personen und Stellen, die bis dahin zu Unrecht nicht gehört wurden, sind auch ohne Rüge zum Verfahren hinzuzuziehen (BAG v. 28.03.06 - 1 ABR 58/04, Rz. 18).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15
    Auf ein Verschulden des Betriebsrates kommt es nicht an (BAG v. 22.06.1993 - 1 ABR 62/92, Rz. 53).
  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15
    Falsche und böswillig entstellende Darstellungen des Verhaltens des Arbeitgebers durch den Betriebsrat verletzen die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ebenso wie öffentliche wahrheitswidrige Beschuldigungen und Unterstellungen gegenüber einer Leitungsperson des Arbeitgebers oder sachlich falsche, böswillig abwertende Behauptungen über den Betriebspartner (BAG v. 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, II 2 b der Gründe; LAG München v. 26.08.1992 - 5 TaBV 43/92; LAG Niedersachsen v. 06.04.2004 - 1 TaBV 64/03).
  • LAG Niedersachsen, 06.04.2004 - 1 TaBV 64/03

    Anspruch des Betriebsrats gegen Arbeitgeber auf Unterlassung von sachlich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15
    Falsche und böswillig entstellende Darstellungen des Verhaltens des Arbeitgebers durch den Betriebsrat verletzen die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ebenso wie öffentliche wahrheitswidrige Beschuldigungen und Unterstellungen gegenüber einer Leitungsperson des Arbeitgebers oder sachlich falsche, böswillig abwertende Behauptungen über den Betriebspartner (BAG v. 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, II 2 b der Gründe; LAG München v. 26.08.1992 - 5 TaBV 43/92; LAG Niedersachsen v. 06.04.2004 - 1 TaBV 64/03).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15
    Die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts gebietet es nicht, eine Beweiserhebung vorzunehmen, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1989 - 6 P 10/86, Rz. 23; GMP-Matthes/Spinner, § 83 ArbGG, Rz. 100).
  • LAG München, 26.08.1992 - 5 TaBV 43/92

    Beschlussverfahren: Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15
    Falsche und böswillig entstellende Darstellungen des Verhaltens des Arbeitgebers durch den Betriebsrat verletzen die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit ebenso wie öffentliche wahrheitswidrige Beschuldigungen und Unterstellungen gegenüber einer Leitungsperson des Arbeitgebers oder sachlich falsche, böswillig abwertende Behauptungen über den Betriebspartner (BAG v. 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, II 2 b der Gründe; LAG München v. 26.08.1992 - 5 TaBV 43/92; LAG Niedersachsen v. 06.04.2004 - 1 TaBV 64/03).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2013 - 1 TaBV 11/33

    Auflösung des Betriebsrats - Ausschluss der Betriebsratsvorsitzenden - grobe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15
    Dabei kann eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ auch gegeben sein, wenn der Betriebsrat gesetzwidriges Verhalten einzelner Mitglieder oder seiner Ausschüsse billigt oder unterstützt (ErfKomm-Koch, § 23 BetrVG, Rz. 12; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein v. 03.12.2013 - 1 TaBV 11/33).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Begehen einzelne oder alle Betriebsratsmitglieder parallel Pflichtverletzungen, die nicht auf einem gemeinsamen Beschluss des Betriebsrats als solchem beruhen, kommt nur ein Ausschlussverfahren, nicht die Auflösung des Betriebsrats in Betracht (ErfK/Koch, 20. Aufl. 2020, § 23 BetrVG Rn. 12; LAG Schleswig-Holstein vom 03.12.2013 - 1 TaBV 11/33, juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15, juris, Rn. 39).
  • ArbG Solingen, 04.10.2019 - 1 BV 27/18

    Borbet beantragt Auflösung des Betriebsrates, hilfsweise Ausschluss des

    Dabei kann eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ auch gegeben sein, wenn der Betriebsrat gesetzwidriges Verhalten einzelner Mitglieder oder seiner Ausschüsse billigt oder unterstützt (vgl. Erk/Koch, § 23 BetrVG Rn. 12; LAG Schleswig-Holstein vom 03.12.2013 - 1 TaBV 11/13; vgl. zum ganzen Absatz LAG C.-Brandenburg vom 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15, Rn. 39).
  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 16 TaBV 3/21

    Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung

    Begehen einzelne oder alle Betriebsratsmitglieder parallel Pflichtverletzungen, die nicht auf einem gemeinsamen Beschluss des Betriebsrats als solchem beruhen, kommt nur ein Ausschlussverfahren, nicht die Auflösung des Betriebsrats in Betracht (ErfK/Koch, 21. Aufl. 2021, § 23 BetrVG Rn. 12; LAG Schleswig-Holstein vom 03.12.2013 - 1 TaBV 11/33, juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 08.09.2016 - 5 TaBV 780/15, juris, Rn. 39).
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